Souveränität

Der Begriff Souveränität bedeutet im völkerrechtlichen Sinne, dass Staaten gegenüber anderen Staaten befehlsunabhängig und nur der Völkerrechtsordnung unterworfen sind.

1. Souveränität kommt einem Staat bereits als solchem zu und bedarf keiner besonderen Herleitung oder Begründung.
2. Als souverän gelten grundsätzlich alle Staaten gleichermaßen und ohne Unterscheidung untereinander. Dieser Grundsatz der souveränen Gleichheit der Staaten findet sich in Art. 2 Nr. 1 der Satzung der Vereinten Nationen.
Da Beschränkungen der Souveränität eines Staates eine Ausnahme von der Regel darstellen, müssen sie besonders begründet werden.


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